Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Allgemeine Grundlagen
1.1 Für alle Rechtsgeschäfte zwischen MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage und ihrer AuftraggeberIn/KundIn gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Sie gelten auch für alle zukünftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende AGB der AuftraggeberIn/KundIn sind ungültig, es sei denn, diese werden von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss / Leistung / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags wird im Einzelfall vertraglich vereinbart. Angebote von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage sind freibleibend. Der Vertrag kommt zustande, sobald MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage die schriftliche Annahme des Angebots zugeht oder MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage eine Auftragserteilung schriftlich bestätigt. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch die AuftraggeberIn/KundIn sind nur wirksam, wenn MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage sie schriftlich akzeptiert.
2.2 Der Inhalt und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag oder sonstigen Leistungsbeschreibungen (Internet, Flyer, Prospekt). Inhaltliche und/oder organisatorische Veränderungen der Leistungen durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage sind zulässig, sofern der Kern der vereinbarten Leistung nicht wesentlich verändert wird.
2.3. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ist berechtigt, den Auftrag ganz oder teilweise durch von ihr ausgewählte MitarbeiterInnen oder Dritte (z.B. KooperationspartnerInnen) durchführen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage selbst. Es entsteht kein wie auch immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und der AuftraggeberIn/KundIn.
3. Aufklärungspflicht der AuftraggeberIn/KundIn / Vollständigkeitserklärung
3.1 Die AuftraggeberIn/KundIn wird MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen, Trainings oder Coachings – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.2 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage auch ohne deren besonderen Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Auftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrags von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage bekannt werden.
3.3 Die AuftraggeberIn/KundIn sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungs-, Trainings- oder Coaching-Prozesses förderliches Arbeiten erlauben.
4. Termine
4.1 MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ist bestrebt, die angegebenen Termine der Erfüllung möglichst exakt einzuhalten. Kann ein Termin zur Leistungserbringung durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage (z.B. Höhere Gewalt, Krankheit oder ungenügend Teilnehmeranzahl bei Gruppenveranstaltungen) nicht eingehalten werden, so ist MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage berechtigt, unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzansprüche einen Ersatztermin zu benennen (siehe auch Punkt 13.).
4.2 Sollte ein vereinbarter Einzeltermin (Coaching) von der AuftraggeberIn/KundIn nicht eingehalten werden können, so hat die AuftraggeberIn/KundIn dies 48 Stunden vorher bekannt zu geben. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage wird dann einen Ersatztermin nennen.
4.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme von geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) ist dies bis spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn schriftlich MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage mitzuteilen. Anderenfalls ist MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage berechtigt, Stornogebühren zu verrechnen.
5. Stornobedingungen
5.1 Eine Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn ist nur mit schriftlicher Kenntnisnahme von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage möglich. Sowohl die Stornierung durch die AuftraggeberIn/KundIn als auch die Kenntnisnahme von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage können in elektronischer Form erfolgen.
5.2 Bei Absage eines vereinbarten Einzeltermins (Coaching) seitens der AuftraggeberIn/KundIn unter 48 Stunden ist MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage berechtigt, 80% das vereinbarte Honorars in Rechnung zu stellen.
5.3 Bei Rücktritt der AuftraggeberIn/KundIn von der Teilnahme bei geblockten Veranstaltungen (Seminare, Trainings, Workshops) unter 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn sind 20%, bei Rücktritt von bis zu einer Woche 50% und danach ist der volle Betrag des vereinbarten Veranstaltungspreises zu bezahlen.
5.4 Stornierungsbedingungen gelten ausschließlich in jener Form, die in der jeweiligen Vereinbarung oder auf der ausgestellten Rechnung festgelegt ist. Mit deiner Unterschrift oder mit der vollständigen bzw. teilweisen Bezahlung erkennst du diese Bedingungen verbindlich an.
Ich zeige dir den Rahmen, du entscheidest dich bewusst dafür – und mit diesem Moment wird die getroffene Vereinbarung wirksam.
6. Honorar
6.1 Nach Erfüllung der im Vertrag definierten Leistungen erhält MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ein Honorar gemäß vertraglicher Vereinbarung zwischen der AuftraggeberIn/KundIn und MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage.
6.2 MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage wird jeweils eine Honarnote mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ist berechtigt, der AuftraggeberIn/KundIn Honorarnoten in elektronischer Form zu übermitteln. Die AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich mit der Zusendung von Honorarnoten in elektronischer Form durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ausdrücklich einverstanden. Honorarnoten in anderer Form sind nur nach Vereinbarung zwischen MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage und der AuftraggeberIn/KundIn möglich wenn MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage dem ausdrücklich vorab zustimmt.
7. Zahlung
7.1 Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ohne Abzug prompt zur Zahlung fällig. Bei Aufträgen über EUR 1.500,- ist MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage stets berechtigt, eine Anzahlung und Teilzahlungen zu verlangen. Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten oder Teilschritte umfassen, ist die MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage berechtigt, nach Erbringung jeder einzelnen Leistung Honorarnoten zu legen.
7.2 Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bindung für die Vertragserfüllung durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage. Jeder Zahlungsverzug berechtigt MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage, die laufende Vertragserfüllung einzustellen und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnentgang sind von der AuftraggeberIn/KundIn zu tragen. Die AuftraggeberIn/KundIn ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens aber 10 % p.a. und alle Eintreibungskosten zu zahlen.
8. Datenerfassung
Mit Vertragsabschluss erklärt sich die AuftraggeberIn/KundIn mit der Erfassung und Nutzung ihrer Daten durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassageim Rahmen der geltenden datenschutzgesetzlichen Regelungen einverstanden. Die Daten werden von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage nicht an Dritte weitergegeben. Die AuftraggeberIn/KundIn leistet MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
9. Nennung als Referenz
Die AuftraggeberIn/KundIn erklärt sich damit einverstanden, dass MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage den Namen in Form vom vollen Vornamen und dem ersten Buchstaben vom Nachnamen der AuftraggeberIn/KundIn als Referenz auf der Internetseite, auf Flyern und in Prospekten nennt.
10. Schutz des geistigen Eigentums / Urheberrechte
10.1 Sämtliche Publikationen von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage, insbesondere Beratungs-, Seminar-, Trainings- und Coaching- Unterlagen sowie Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Bilder, Datenträger, Audios, Downloads etc., sind urheberrechtlich geschützt. Die Urheberrechte der erhaltenen Unterlagen gebühren MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage oder, sofern entsprechend ausgewiesen, dem/der jeweiligen AutorIn. Die AuftraggeberIn/KundIn ist nicht berechtigt, die im Rahmen der vertraglich vereinbarten Leistungen erhaltenen Unterlagen und Informationen ohne ausdrücklicher, schriftlicher Zustimmung von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ganz oder auszugsweise zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten oder Dritten zugänglich zu machen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung eine Haftung durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage.
10.2 Der Verstoß der AuftraggeberIn/KundIn gegen diese Bestimmungen berechtigt MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.
11. Geheimhaltung / Loyalität
11.1 MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage verpflichtet sich zu unbedingter Verschwiegenheit und Geheimhaltung über alle ihr zur Kenntnis gelangenden Angelegenheiten. Des Weiteren verpflichtet sich MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung sämtlicher persönlich und beruflich relevanten Informationen, die dieser im Rahmen der Leistungserbringung bekannt geworden sind. Die Verschwiegenheit und Geheimhaltung reicht unbegrenzt auch über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
11.2 Die VertragspartnerInnen verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Der AuftraggeberIn/KundIn ist jede Abwerbung von TeilnehmerInnen von Veranstaltungen von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage während der Dauer des Vertrages und zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages untersagt. Dagegen verstoßende AuftraggeberInnen/KundInnen sind verpflichtet, Schadenersatz in der dreifachen Höhe des entgangenen Honorars zu leisten. Die Geltendmachung darüber hinausgehender Schadensersatzansprüche bleibt vorbehalten.
12. Gewährleistung
12.1 Da der Erfolg von Seminar-, Trainings- und Coaching-Leistungen zum großen Teil vom Engagement der AuftraggeberIn/KundIn abhängt, übernimmt MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage keine Gewährleistung für einen mit der Leistungserbringung beabsichtigten Erfolg für die genannten Leistungen.
12.a Abgrenzung zu medizinischen / therapeutischen Leistungen
Die angebotenen energetischen, spirituellen und bewusstseinsbildenden Leistungen ersetzen keine medizinische, therapeutische oder psychologische Behandlung. Es werden keine Diagnosen gestellt und keine Heilversprechen abgegeben. Die AuftraggeberIn/KundIn bleibt zu jeder Zeit eigenverantwortlich und verpflichtet sich, bei gesundheitlichen Beschwerden geeignete medizinische oder therapeutische Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
13. Haftung / Schadenersatz
13.1 MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage haftet der AuftraggeberIn/KundIn für Schäden – ausgenommen Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit).
13.2 Schadensersatzansprüche der AuftraggeberIn/KundIn können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und SchädigerIn, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden
13.3 Die AuftraggeberIn/KundIn hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage zurückzuführen ist.
13.4 Gewährleistung und Schadensersatzansprüche für Leistungen, die von Dritten stammen, sind ausgeschlossen. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage tritt diese Ansprüche an die AuftraggeberIn/KundIn ab, die sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten hält.
14. Dauer des Vertrages
14.1 Der Vertrag endet grundsätzlich mit der Erfüllung der definierten Leistungen.
14.2 Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn eine VertragspartnerIn wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt oder wenn eine VertragspartnerIn nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät.
Wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich Bonität einer VertragspartnerIn, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung durch MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen VertragspartnerIn bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.
15. Mediationsklausel
15.1 Im Fall von Streitigkeiten aus diesem Vertrag, die nicht einvernehmlich geregelt werden können, vereinbaren die Vertragsparteien einvernehmlich zur außergerichtlichen Beilegung des Konflikts eingetragene MediatorInnen (ZivMediatG) aus der Liste des Justizministeriums beizuziehen. Sollte über die Auswahl der MediatorInnen oder inhaltlich kein Einvernehmen hergestellt werden können, werden frühestens ein Monat ab Scheitern der Verhandlungen rechtliche Schritte eingeleitet.
15.2 Im Falle einer nicht zustande gekommenen oder abgebrochenen Mediation, gilt in einem allfällig eingeleiteten Gerichtsverfahren österreichisches Recht. Sämtliche aufgrund einer vorherigen Mediation angelaufenen notwendigen Aufwendungen, insbesondere auch jene für eine beigezogene RechtsberaterIn, können vereinbarungsgemäß in einem Gerichts- oder Schiedsgerichtsverfahren als „vorprozessuale Kosten“ geltend gemacht werden.
16. Abgrenzung zu Fernunterricht
16.1 Meine Angebote, Programme und Begleitungen dienen der persönlichen Entwicklung, Selbsterfahrung und energetischen Bewusstseinsarbeit. Ich zeige dir Wege, Impulse und Wissen, doch du bleibst jederzeit selbstverantwortlich für Anwendung und Wirkung.
16.2 Die Inhalte werden nicht als geregelter Lernplan, nicht als schulische oder berufliche Ausbildung und nicht als Fernunterricht im Sinne des österreichischen Fernunterrichtsgesetzes erbracht. Es gibt keine Prüfungen, keinen Lehrplan im klassischen Sinn und keinen Anspruch auf einen staatlich anerkannten Abschluss.
16.a Widerrufsbelehrung – Dienstleistungen (Online & Offline)
Die KundIn hat das Recht, innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten, sofern die Leistung noch nicht vollständig erbracht wurde.
Wird die Leistung auf ausdrücklichen Wunsch der KundIn vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen, bestätigt die KundIn, dass das Rücktrittsrecht mit vollständiger Erfüllung erlischt.
Der Rücktritt kann formlos per E-Mail erklärt werden.
16.b Widerrufsbelehrung – Digitale Inhalte
Bei digitalen Inhalten (z.B. Online-Kurse, Audios, Videos, Downloads, Mitgliederbereiche) stimmt die KundIn zu, dass der Zugang sofort freigeschaltet wird. Mit dieser Zustimmung verzichtet die KundIn auf ihr gesetzliches Rücktrittsrecht, da die Inhalte ab Freischaltung vollständig zur Verfügung stehen.
16.c Technische Voraussetzungen für Online-Angebote
Für Online-Sessions, Webinare und digitale Programme benötigt die KundIn eine stabile Internetverbindung und ein geeignetes Endgerät.
Für technische Störungen, Ausfälle von Drittanbietern oder Unterbrechungen außerhalb meines Einflussbereiches wird keine Haftung übernommen. Ich öffne dir den Raum – den Zugang hältst du selbst.
16.d Preisänderungen & Irrtümer
Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten. Verbindlich ist jener Preis, der in der jeweiligen Vereinbarung, Buchung oder Rechnung festgelegt wurde.
16.e Aktualisierung von Online-Programmen
Online-Programme dürfen laufend ergänzt, erweitert oder technisch angepasst werden. Der Kern und die energetische Ausrichtung der vereinbarten Leistung bleiben dabei erhalten.
16.f Nutzungsrechte für digitale Inhalte
Der Zugang zu digitalen Programmen, Kursbereichen und Online-Inhalten ist persönlich und nicht übertragbar.
Weitergabe von Login-Daten, Teilen von Inhalten oder jegliche Form der Veröffentlichung ist nicht gestattet. Die Nutzung erfolgt ausschließlich privat.
16.g Gerichtsstand – Differenzierung UnternehmerInnen / KonsumentInnen
Für UnternehmerInnen gilt das sachlich zuständige Gericht am Unternehmenssitz.
Für KonsumentInnen gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
17. Schlussbestimmung
17.1 Die VertragspartnerInnen bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
17.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
17.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnorm des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort von MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage zuständig (Handelsgericht Wien).
18. Mitgliedschaft / Abonnement
18.1 Laufzeit & Mindestbindung
Die SoulBody Mitgliedschaft wird in drei Varianten angeboten: mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten (€ 199/Monat inkl. MwSt.), mit einer Mindestlaufzeit von 6 Monaten (€ 222/Monat inkl. MwSt.) oder ohne Mindestlaufzeit mit monatlicher Kündbarkeit (€ 244/Monat inkl. MwSt.). Die gewählte Variante wird bei Vertragsabschluss verbindlich vereinbart.
18.2 Kündigung
Die Kündigung der Mitgliedschaft durch die KundIn ist schriftlich per E-Mail an massage@mareike-maier.at möglich und wird zum Ende des laufenden Kalendermonats wirksam, sofern die vereinbarte Mindestlaufzeit erfüllt ist.
MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ist berechtigt, die Mitgliedschaft jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. In diesem Fall endet die Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Kalendermonats. Eine Nachverrechnung der Preisdifferenz gemäß § 18.3 findet in diesem Fall ausdrücklich nicht statt — die KundIn zahlt ausschließlich den bis zur Kündigung vereinbarten Mitgliedschaftspreis.
18.3 Vorzeitiger Ausstieg
Eine Kündigung durch die KundIn vor Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit ist jederzeit möglich. In diesem Fall wird die Differenz zwischen dem gewählten Mitgliedschaftspreis und dem Preis der monatlich kündbaren Variante (€ 244/Monat inkl. MwSt.) für alle bereits abgerechneten Monate nachverrechnet. Dieser Differenzbetrag stellt keine Vertragsstrafe im Sinne des § 1336 ABGB dar, sondern entspricht dem tatsächlich in Anspruch genommenen Leistungswert. Die KundIn wird vor Vertragsabschluss ausdrücklich und transparent über diese Regelung informiert und erklärt sich damit einverstanden.
18.4 Automatische Verlängerung
Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch auf monatlicher Basis zum Preis der monatlich kündbaren Variante, sofern keine Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende erfolgt ist. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage weist die KundIn gemäß § 6 Abs. 1 Z 2 KSchG ausdrücklich auf diese automatische Verlängerung hin.
18.5 Zugang nach Kündigung
Der Zugang zu allen Mitgliedschaftsinhalten (Live-Calls, Aufzeichnungen, WhatsApp-Gruppe) endet mit dem letzten Tag des Monats, für den die Mitgliedschaft bezahlt wurde.
18.6 Aufzeichnungen
Live-Calls werden aufgezeichnet und stehen Mitgliedern quartalsmäßig zur Verfügung (Jänner–März, April–Juni, Juli–September, Oktober–Dezember). Aufzeichnungen vergangener Quartale vor Mitgliedschaftsbeginn können gegen gesonderte Vereinbarung und Aufpreis erworben werden. Mit Ende der Mitgliedschaft erlischt der Zugang zu allen Aufzeichnungen.
18.7 WhatsApp-Gruppe
Die Mitgliedschaft beinhaltet den Zugang zu einer WhatsApp-Gruppe. Diese wird über den Drittanbieter WhatsApp (Meta Platforms Ireland Ltd.) betrieben. MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage übernimmt keine Haftung für technische Ausfälle oder Einschränkungen seitens des Anbieters. Bei wiederholtem Verstoß gegen die Gruppenregeln oder gegen die Loyalitätsverpflichtung gemäß § 11 ist MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage berechtigt, die KundIn ohne Rückerstattung aus der Gruppe zu entfernen.
18.8 Preisanpassung
MAREIKE MAIER mentoring | energiearbeit | heilmassage ist berechtigt, die Mitgliedschaftspreise mit einer Ankündigungsfrist von 6 Wochen anzupassen. Bestehende Mitglieder werden per E-Mail informiert und haben das Recht, ihre Mitgliedschaft zum Ende des laufenden Monats zu kündigen, sofern sie der Preisanpassung nicht zustimmen.
Hochengg 01.01.2026